1. Allgemeines – Geltungsbereich

Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende o- der von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Verkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Telefax.

Diese Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen uns und dem Kunden.

 

2. Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sämtliche Bestellungen des Kunden bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung unserer Auftragsbestätigung per Mail. Mit jeder Bestellung des Kunden wird bestätigt, dass die Bestellung für ein Unternehmen, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 BGB ausgeführt wird.

Unsere Angaben zur Ware (Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten) sowie unsere Darstellungen derselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nichts Abweichendes ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen unserer Ware. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

An Angeboten, Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt insbesondere aber nicht ausschließlich für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

 

3. Preise – Zahlungsbedingungen

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, einschließlich Verpackung, aber zzgl. einer je nach bestellter Ware ggf. anfallenden Trockeneispauschale, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zzgl. Zoll, sowie zzgl. Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.

Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifbeschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten, und zwischen Abschluss des Vertrages und Lieferung der Ware ein Zeitraum von mindestens 6 Wochen liegt. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kauf- preis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend den Folgen des Zahlungsverzugs.

Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.

 

4. Liefer- und Leistungszeit

Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördlichen Maß- nahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehen- der Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Lieferfristen oder verschieben sich die Liefertermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die weitere Durchführung des Vertrages nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten.

Geraten wir mit einer Lieferung in Verzug oder wird uns eine Lieferung, gleich aus welchem Grund, unmöglich so ist unsere Haftung auf Schadensersatz nach Maßgabe der Ziffer 8. dieser Verkaufsbedingungen beschränkt.

Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kun- den voraus.

 

5. Gefahrenübergang

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.

Sofern der Kunde eine Lieferung wünscht, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Die Kosten des Transportes trägt der Kunde.

 

6. Verwendung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften

Die Bestellung des Kunden gilt gleichzeitig als Erklärung, dass die gekauften Produkte nur in dem gesetzlich oder behördlich erlaubten Umfang verwendet werden.

 

7. Gewährleistung

Unsere Ware ist ausschließlich für Laborzwecke und für den Einsatz in der industriellen Fertigung geprüft und zugelassen. Eine Verwendung unserer Ware für andere Zwecke, insbesondere für medizinische Applikationen oder für die Lebens- und Genussmittelverarbeitung, ist nicht zulässig.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.

Die gelieferten Waren sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig auf Mängel zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn uns nicht eine schriftliche Mängel- rüge hinsichtlich offensichtlicher oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Überprüfung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung der Ware oder ansonsten binnen sieben

Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder jedem früheren Zeit- punkt, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung der Ware ohne nähere Untersuchung erkennbar war, zumindest per Mail zugegangen ist.

Hat der Kunde seine Pflichten nach Ziffer 7.3 erfüllt und liegt ein Mangel der Ware vor, sind wir nach unserer in angemessener Frist zu treffenden Wahl berechtigt, die Ware nachzubessern oder neu zu liefern. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung o- der unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

Beruht der Mangel auf unserem Verschulden kann der Kunde unter den in Ziffer 8. bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.

 

8. Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Ver- schulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziffer 8. eingeschränkt.

Wir haften für grobe Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen. Im Falle der einfachen Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstiger Erfüllungsgehilfen, haften wir nur, soweit es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind ins- besondere die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung der von wesentlichen Mängeln freien Ware sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung der Ware ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

Soweit wir gemäß Ziffer 8.2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der Ware sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei der bestimmungsgemäßen Verwendung der Ware typischer Weise zu erwarten sind.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten im gleichen Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, An- gestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.

Die Einschränkungen dieser Ziffer 8. gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

9. Eigentumsvorbehaltssicherung

Wir behalten uns das Eigentum an unserer Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, verwahrt der Kunde die Ware unentgeltlich für uns. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungs- erlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.

Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderungen gegen den Kunden ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hier- von unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

 

10. Gerichtsstand – Erfüllungsort

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Rostock; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN- Kaufrechts ist ausgeschlossen

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

 

11. Wirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

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Amtsgericht Stralsund HRB 20227

As of October 2017